zuletzt aktualisiert Samstag, 12.12., 11.15 Uhr
Liebe Eltern,
inzwischen haben wir eine Mail vom Schulministerium bekommen. Es gilt für die Zeit vom 14.-18.12. folgende Regelung:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Sie schreiben uns bitte zeitnah eine Mail mit Angabe der Klasse und dem Namen des Kindes, wenn Ihr Kind befreit werden soll. Es gilt dann die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht, die Informationen dazu erhalten die SuS dann über die Lehrkräfte in Teams. Sollte Ihr Kind ein digitales Endgerät von der Schule ausleihen müssen, weil es sonst nicht am Distanzunterricht teilnehmen kann, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit. Das entsprechende Formular finden sie hier.
Klassenarbeiten können geschrieben werden, wenn eine Verschiebung nicht möglich ist, darüber informieren die Lehrkräfte die Klasse. Die Teilnahme ist dann verpflichtend.
In den Jahrgangstufen 8 bis Q2 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Auch hier gilt die Verpflichtung zur Teilnahme; wer z.B. krank ist, muss offiziell in der Schule von den Eltern abgemeldet werden. Achtung: Die angesetzten Klausuren in der Oberstufe (EF-Q2) finden statt, auch die mündlichen Prüfungen in Englisch für die Q2. Auch in den Klassen 8 und 9 können Klassenarbeiten geschrieben werden, die Fachlehrer*innen informieren hierüber.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Sofern noch Schulbücher abgeholt werden müssen, kann das nach vorheriger telefonischer Rücksprache gemacht werden.
Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet, dass die Lehrkräfte den Distanzunterricht zu einem großen Teil von der Schule aus gestalten müssen. Leider zeigt die Erfahrung der vergangenen Wochen, dass unsere Internetverbindung den Anforderungen nicht immer genügt, sodass „Streamen“ aus dem Klassenraum oder auch Videokonferenzen von der Schule aus nicht immer reibungslos funktionieren.
Unter dem Menüpunkt „Digitales Lernen“ finden Sie Informationen, Formulare und Anleitungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Knab, M.A.
Schulleiter