Hausordnung und Schulordnung
1. Allgemeine Hinweise zum Schulbesuch
1.1 Wir alle gestalten durch unser Verhalten das Schulleben. Deshalb ist jeder Einzelne über die Verantwortung für sein eigenes Verhalten hinaus mitverantwortlich für die Atmosphäre in unserer Schule. Für eine gute At- mosphäre ist insbesondere ein rücksichtsvoller Umgang miteinander und mit den Einrichtungen und Anlagen der Schule notwendig. Zur Bekräfti- gung dessen unterzeichnen die Mitglieder der Schulgemeinschaft, Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einen Schulvertrag, der als Anlage dieser Ordnung beigefügt ist.
1.2 An Unterrichtstagen wird das Haus für die Schülerinnen und Schüler um 7:30 Uhr geöffnet. Bis 8:00 Uhr steht den Schülern und Schülerinnen im Haus das Foyer als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung.
1.3 Ab 8.00 Uhr sind die Klassen und Flure allen Schülerinnen und Schülern zugänglich. Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur unter Aufsicht erlaubt. Abweichende Regelungen treffen die Fachlehrkräfte. In den Klas- sen und auf den Fluren verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll, ohne zu lärmen und zu rennen. (siehe auch Abs. 4.4)
1.4 Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I wegen der Aufsichtspflicht der Schule und aus versicherungsrechtlichen Gründen vor Beendigung des Unterrichts nur mit Genehmi- gung verlassen werden.
1.5 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I haben Anspruch auf Teilnahme am Mittagessen und an der Betreuung in der Mittagspause, sofern sie Nachmittagsunterricht haben. Andere Schülerinnen und Schü- ler können teilnehmen, soweit dafür Kapazitäten frei sind.
1.6 Schülerinnen und Schüler der S I mit Nachmittagsunterricht halten sich während der Mittagspause auf dem Schulgelände auf, soweit der Schule nicht eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Schulgeländes vorliegt. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verbringen die 20-Minuten- Pause auf dem Schulhof oder im Pausenraum.
Die Sekundarstufe II kann sich auch im Foyer sowie im B-Trakt, 2. Etage, aufhalten.
1.7 Schülerinnen und Schüler, die sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulhof aufhalten, meiden die unmittelbare Nähe zum Schulgebäude. Sie verhalten sich so, dass der Unterricht nicht gestört wird.
1.8 Schülerinnen und Schüler anderer Schulen benötigen während der allgemeinen Unterrichtszeit zum Auf- enthalt auf dem Schulgelände die schriftliche Genehmigung der Schulleitung.
1.9 Waffen und gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Schlagringe, Schleudern, Gaspistolen, Laserpointer etc.) sowie den Unterricht störende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
1.10 Ebenso verboten ist das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln sowie das Rauchen.
1.11 Verstöße gegen die Bestimmungen im Schulgesetz und die ergänzenden Regelungen, insbesondere gegen die Teilnahmepflicht am Unterricht, sowie gegen diese Haus- und Schulordnung werden von der Schule durch erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchG) geahndet. Die Möglich- keit zur Verfolgung von Verstößen durch die Schulaufsicht (Bußgeldverfahren) bleibt unberührt.
2. Ordnung und Sauberkeit
2.1 Jeder ist verpflichtet, alle Anlagen und Einrichtungen der Schule, insbesondere auch die Toiletten, in Ordnung zu halten. Wird Schuleigentum beschädigt, hat der Verursacher Schadenersatz zu leisten. Wird Schuleigentum beschmutzt, hat der Verursacher für die Reinigung zu sorgen.
2.2 Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Kaugummiverbot.
2.3 Die Klassen und Kurse sind für die von ihnen benutzten Räume verantwortlich. Bei Bedarf werden die Räume und Möbel in Gemeinschaftsaktionen gereinigt.
3. Benutzung der schulischen Einrichtungen
3.1 Beim Verlassen der Unterrichtsräume nach dem Unterricht oder der Arbeits- und Aufenthaltsräume nach der Benutzung werden die Fenster und Türen geschlossen und die Stühle hochgestellt.
3.2 Während der großen Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern ihr eigener Klassenraum, der jewei- lige Kursraum (S II), die Schulflure, das Foyer, die Pausenhöfe sowie die Wege dorthin zum Aufenthalt zur Verfügung. Die Fahrradständer dürfen nur zum Einstellen oder Abholen eines Rades aufgesucht werden.
Ansonsten ist der Aufenthalt dort verboten. Das Spielen auf dem Sportplatz ist erlaubt, Voraussetzung ist je- doch das Tragen geeigneten Schuhwerks. Der Zugang zum Sportplatz ist kein Aufenthaltsort. Für die Mit- tagspause und die unterrichtsfreie Zeit innerhalb der allgemeinen Schulzeit stehen den Schülerinnen und Schülern Aufenthalts- und Arbeitsräume zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die für die Übermittagbe- treuung angemeldet sind oder am gebundenen Ganztag teilnehmen, bleiben während dieser Zeit auf dem Schulgelände entsprechend den weiteren Regeln dieser Ordnung (vgl. Zf. 1.6).
3.3 Bei Sport- bzw. Schwimmunterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach den Pausen zur entsprechenden Sportstätte. In den Sportstätten dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht einer Lehrperson aufhalten. Für Sportanlagen gelten besondere Regelungen, die zu Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben werden.
3.4 Die vom Schulträger erlassene „Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler der städtischen Kölner Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung ist Teil dieser Hausordnung.
4 Unfallvorsorge und Haftung
4.1 Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände ereignen, sind unverzüglich dem Sekre- tariat und außerhalb der Sekretariatsstunden dem Lehrer oder der Lehrerin zu melden.
4.2 Schülerinnen und Schüler, die aus Gesundheitsgründen während der Unterrichtszeit entlassen werden müssen, melden sich im Sekretariat. Die Entlassung wird im Klassenbuch und im Sekretariat vermerkt. Au- ßerhalb der Sekretariatsstunden liegt die Entlassung in der Verantwortung der Lehrer und Lehrerinnen.
4.3 Das Befahren des Schulhofs ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Fahrräder bei Eintreffen auf dem Schulgelände und bei Verlassen des Schulgeländes. Nur in diesen Fällen ist das Fahrradfahren in Schrittgeschwindigkeit auf den ausgewiesenen Wegen und ohne Umwege zwischen Schultor und Fahrradständern gestattet. Fußgänger haben immer Vorrang.
4.4 Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist es untersagt, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen, auf den Fensterbänken zu sitzen oder herauszuklettern. Das vollständige Öffnen der Fenster ist nur in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin erlaubt.
4.5 Ballspiele sind nur mit Softbällen, an der Basketballanlage auch mit Basketbällen erlaubt.
4.6 Es ist strengstens verboten, auf den Treppengeländern zu sitzen oder herabzurutschen.
4.7 Bei Alarm sind die für diesen Fall ausgegebenen Anweisungen genau zu befolgen.
4.8 Fluchttüren und Gänge sind frei zu halten. Die Benutzung der Fluchttüren ohne Alarmfall ist verboten. Sie sind zusätzlich gesichert. Die Zerstörung der Sicherung bei Missbrauch führt zur Schadensersatzpflicht.
4.9 Es wird dringend geraten, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule zu bringen. Wegen der auch in den Pausen geöffneten Klassenräume sollen Wertgegenstände und Geldbeträge nicht in den Schultaschen aufbewahrt werden. Während des Sport- und Schwimmunterrichts können Wertsachen bei den Sportlehrerinnen und -lehrern zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Diebstahl wird von der Stadt Köln keine Haftung übernommen.
4.10 Fahrräder und Mofas sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen unterzubringen und gegen Dieb- stahl zu sichern. Das Mitbringen teurer Zweiräder geschieht auf eigene Gefahr. Die Versicherung der Stadt erkennt keinen Schaden über 250 € an.
5 Unterricht
5.1 Die Unterrichtsstunden beginnen und enden entsprechend dem Zeitplan der Schule. Ein Klingelzeichen gibt es nicht. Alle am Unterricht Beteiligten sorgen in eigener Verantwortung für Pünktlichkeit.
5.2 Die Klassensprecher und -sprecherinnen erkundigen sich im Lehrerzimmer oder im Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn der zuständige Lehrer oder die Lehrerin nicht erschienen ist.
5.3 Handys, MP3-Player oder ähnliche Geräte müssen im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Oberstufenraums ausgeschaltet sein, Flugmodus, Stummschaltung o.ä. ist nicht ausreichend. Das Tragen von Kopfhörern ist nur im Oberstufenraum und auf dem Schulhof gestattet. Nur dort dürfen Kopfhörer in eine Lautstärke betrieben werden, die Andere nicht stören kann. Die Nutzung von Lautsprechern o.ä. ist nicht ge- stattet.
Bei Verstößen kann das Gerät für eine begrenzte Zeit eingezogen werden. Über den Gebrauch zu Unter- richts- oder dienstlichen Zwecken entscheidet die Fachlehrkraft.
5.4. Das Trinken von Wasser im Unterricht ist außerhalb der Fachräume gestattet, sofern es den Unterricht nicht stört.
6 Hausrecht
6.1 Flugblätter u.ä. dürfen auf dem Schulgelände nur verteilt werden, wenn sie von der SV des MKG verfasst sind oder von ihr autorisiert werden und der Schulleitung vorgelegen haben. Die Verteilung anderer Flugblät- ter muss von der Schulleitung genehmigt werden. Entsprechendes gilt für Plakate und Druckschriften.
6.2 Die Vertretung der Schule nach außen obliegt nach § 59 (2) Schulgesetz dem Schulleiter. Die Verwen- dung von Schulnamen und Schullogo außerhalb der Schule ist insoweit nur mit Zustimmung der Schulleitung zulässig. Die Rechte der Mitwirkungsorgane nach dem Schulmitwirkungsgesetz etc. bleiben unberührt.
6.3 Die Schulleitung oder die von ihr beauftragten Personen, Hausmeister und Lehrkräfte, üben das Haus- recht aus.
7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Schulordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 15.11.2021 in Kraft.
- 23. Dezember 2024
-
- 24. Dezember 2024
-
- 25. Dezember 2024
-