Hausordnung und Schulordnung
1. Allgemeine Hinweise zum Schulbesuch
1.1 Wir alle gestalten durch unser Verhalten das Schulleben. Deshalb ist jeder Einzelne über die Verantwortung für sein eigenes Verhalten hinaus mitverantwortlich für die Atmosphäre in unserer Schule. Für eine gute Atmosphäre ist insbesondere ein rücksichtsvoller Umgang miteinander und mit den Einrichtungen und Anlagen der Schule notwendig. Zur Bekräftigung dessen unterzeichnen die Mitglieder der Schulgemeinschaft, Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einen Schulvertrag, der als Anlage dieser Ordnung beigefügt ist.
1.2 An Unterrichtstagen wird das Haus für die Schülerinnen und Schüler um 7:30 Uhr geöffnet. Bis 8:00 Uhr steht den Schülern und Schülerinnen im Haus das Foyer als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung.
1.3 Ab 8.00 Uhr sind die Klassen und Flure allen Schülerinnen und Schülern zugänglich. Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur unter Aufsicht erlaubt. Abweichende Regelungen treffen die Fachlehrkräfte. In den Klassen und auf den Fluren verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll, ohne zu lärmen und zu rennen. (siehe auch Abs. 4.4)
1.4 Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I wegen der Aufsichtspflicht der Schule und aus versicherungsrechtlichen Gründen vor Beendigung des Unterrichts nur mit Genehmigung verlassen werden.
1.5 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I haben Anspruch auf Teilnahme am Mittagessen und an der Betreuung in der Mittagspause, sofern sie Nachmittagsunterricht haben. Andere Schülerinnen und Schüler können teilnehmen, soweit dafür Kapazitäten frei sind.
1.6 Schülerinnen und Schüler der S I mit Nachmittagsunterricht halten sich während der Mittagspause auf dem Schulgelände auf, soweit der Schule nicht eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Schulgeländes vorliegt. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verbringen die 20-Minuten-Pause auf dem Schulhof oder im Pausenraum.
Die Sekundarstufe II kann sich auch im Foyer sowie im B-Trakt, 2. Etage, aufhalten.
1.7 Schülerinnen und Schüler, die sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulhof aufhalten, meiden die unmittelbare Nähe zum Schulgebäude. Sie verhalten sich so, dass der Unterricht nicht gestört wird.
1.8 Schülerinnen und Schüler anderer Schulen benötigen während der allgemeinen Unterrichtszeit zum Aufenthalt auf dem Schulgelände die schriftliche Genehmigung der Schulleitung.
1.9 Waffen und gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Schlagringe, Schleudern, Gaspistolen, Laserpointer etc.) sowie den Unterricht störende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
1.10 Ebenso verboten ist das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln sowie das Rauchen.
1.11 Verstöße gegen die Bestimmungen im Schulgesetz und die ergänzenden Regelungen, insbesondere gegen die Teilnahmepflicht am Unterricht, sowie gegen diese Haus- und Schulordnung werden von der Schule durch erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchG) geahndet. Die Möglichkeit zur Verfolgung von Verstößen durch die Schulaufsicht (Bußgeldverfahren) bleibt unberührt.
2. Ordnung und Sauberkeit
2.1 Jeder ist verpflichtet, alle Anlagen und Einrichtungen der Schule, insbesondere auch die Toiletten, in Ordnung zu halten. Wird Schuleigentum beschädigt, hat der Verursacher Schadenersatz zu leisten. Wird Schuleigentum beschmutzt, hat der Verursacher für die Reinigung zu sorgen.
2.2 Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Kaugummiverbot.
2.3 Die Klassen und Kurse sind für die von ihnen benutzten Räume verantwortlich. Bei Bedarf werden die Räume und Möbel in Gemeinschaftsaktionen gereinigt.
3. Benutzung der schulischen Einrichtungen
3.1 Beim Verlassen der Unterrichtsräume nach dem Unterricht oder der Arbeits- und Aufenthaltsräume nach der Benutzung werden die Fenster und Türen geschlossen und die Stühle hochgestellt.
3.2 Während der großen Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern ihr eigener Klassenraum, der jeweilige Kursraum (S II), die Schulflure, das Foyer, die Pausenhöfe sowie die Wege dorthin zum Aufenthalt zur Verfügung. Die Fahrradständer dürfen nur zum Einstellen oder Abholen eines Rades aufgesucht werden. Ansonsten ist der Aufenthalt dort verboten. Das Spielen auf dem Sportplatz ist erlaubt, Voraussetzung ist jedoch das Tragen geeigneten Schuhwerks. Der Zugang zum Sportplatz ist kein Aufenthaltsort. Für die Mittagspause und die unterrichtsfreie Zeit innerhalb der allgemeinen Schulzeit stehen den Schülerinnen und Schülern Aufenthalts- und Arbeitsräume zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die für die Übermittagbetreuung angemeldet sind oder am gebundenen Ganztag teilnehmen, bleiben während dieser Zeit auf dem Schulgelände entsprechend den weiteren Regeln dieser Ordnung (vgl. Zf. 1.6).
3.3 Bei Sport- bzw. Schwimmunterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach den Pausen zur entsprechenden Sportstätte. In den Sportstätten dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht einer Lehrperson aufhalten. Für Sportanlagen gelten besondere Regelungen, die zu Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben werden.
3.4 Die vom Schulträger erlassene „Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler der städtischen Kölner Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung ist Teil dieser Hausordnung.
4 Unfallvorsorge und Haftung
4.1 Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände ereignen, sind unverzüglich dem Sekretariat und außerhalb der Sekretariatsstunden dem Lehrer oder der Lehrerin zu melden.
4.2 Schülerinnen und Schüler, die aus Gesundheitsgründen während der Unterrichtszeit entlassen werden müssen, melden sich im Sekretariat. Die Entlassung wird im Klassenbuch und im Sekretariat vermerkt. Außerhalb der Sekretariatsstunden liegt die Entlassung in der Verantwortung der Lehrer und Lehrerinnen.
4.3 Das Befahren des Schulhofs ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Auf dem Schulgelände müssen Zweiräder geschoben werden. Dabei sind ausschließlich die ausgewiesenen Wege zu benutzen.
4.4 Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist es untersagt, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen, auf den Fensterbänken zu sitzen oder herauszuklettern. Das vollständige Öffnen der Fenster ist nur in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin erlaubt.
4.5 Ballspiele sind nur mit Softbällen, an der Basketballanlage auch mit Basketbällen erlaubt.
4.6 Es ist strengstens verboten, auf den Treppengeländern zu sitzen oder herabzurutschen.
4.7 Bei Alarm sind die für diesen Fall ausgegebenen Anweisungen genau zu befolgen.
4.8 Fluchttüren und Gänge sind frei zu halten. Die Benutzung der Fluchttüren ohne Alarmfall ist verboten. Sie sind zusätzlich gesichert. Die Zerstörung der Sicherung bei Missbrauch führt zur Schadensersatzpflicht.
4.9 Es wird dringend geraten, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule zu bringen. Wegen der auch in den Pausen geöffneten Klassenräume sollen Wertgegenstände und Geldbeträge nicht in den Schultaschen aufbewahrt werden. Während des Sport- und Schwimmunterrichts können Wertsachen bei den Sportlehrerinnen und -lehrern zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Diebstahl wird von der Stadt Köln keine Haftung übernommen.
4.10 Fahrräder und Mofas sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen unterzubringen und gegen Diebstahl zu sichern. Das Mitbringen teurer Zweiräder geschieht auf eigene Gefahr. Die Versicherung der Stadt erkennt keinen Schaden über 250 € an.
5 Unterricht
5.1 Die Unterrichtsstunden beginnen und enden entsprechend dem Zeitplan der Schule. Ein Klingelzeichen gibt es nicht. Alle am Unterricht Beteiligten sorgen in eigener Verantwortung für Pünktlichkeit.
5.2 Die Klassensprecher und -sprecherinnen erkundigen sich im Lehrerzimmer oder im Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn der zuständige Lehrer oder die Lehrerin nicht erschienen ist.
5.3 Handys, MP3-Player oder ähnliche Geräte müssen im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Oberstufenraums ausgeschaltet sein. Über den Gebrauch zu Unterrichts- oder dienstlichen Zwecken entscheidet die Fachlehrkraft. Außerhalb des Unterrichts ist das Hören von Musik u.ä. nur mit Kopfhörern und in einer Lautstärke gestattet, die andere nicht stören kann. Bei Verstößen kann das Gerät für eine begrenzte Zeit eingezogen werden.
5.4. Das Trinken von Wasser im Unterricht ist außerhalb der Fachräume gestattet, sofern es den Unterricht nicht stört.
6 Hausrecht
6.1 Flugblätter u.ä. dürfen auf dem Schulgelände nur verteilt werden, wenn sie von der SV des MKG verfasst sind oder von ihr autorisiert werden und der Schulleitung vorgelegen haben. Die Verteilung anderer Flugblätter muss von der Schulleitung genehmigt werden. Entsprechendes gilt für Plakate und Druckschriften.
6.2 Die Vertretung der Schule nach außen obliegt nach § 59 (2) Schulgesetz dem Schulleiter.Die Verwendung von Schulnamen und Schullogo außerhalb der Schule ist insoweit nur mit Zustimmung der Schulleitung zulässig. Die Rechte der Mitwirkungsorgane nach dem Schulmitwirkungsgesetz etc. bleiben unberührt.
6.3 Die Schulleitung oder die von ihr beauftragten Personen, Hausmeister und Lehrkräfte, üben das Hausrecht aus.
7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Schulordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 24.06.2019 in Kraft.
- 28. Januar 2021
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Wochen der Studienorientierung Uni Köln 18. Januar 2021 - 29. Januar 2021 @ Weitere Details anzeigen
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- 29. Januar 2021
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- 1. Februar 2021
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