Organisatorisches
Die Mitwirkung der Elternschaft ist im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§72ff) geregelt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten aller nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler in den Klassen und Jahrgangsstufen die Elternvertreter und ihre Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft entsendet die gewählten Eltern in die Schulpflegschaft. In diesem Plenum sitzen Eltern, Schülervertreter und Schulleitung zusammen und beraten über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Hier werden auch die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz gewählt und es wird über die Teilnahme interessierter Eltern an den Fachkonferenzen entschieden. Außerdem entsendet die Schulpflegschaft je einen Elternvertreter in die Ordnungsmaßnahmenkonferenz und in die Besetzungskommission.
Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftsvorsitzende haben in Konfliktsituationen darüber hinaus die Aufgabe, zwischen Eltern und Lehrern sowie auch zwischen Lehrern und Schülern zu vermitteln.
Das Maximilian-Kolbe-Gymnasium ist Mitglied der Stadtelternschaft der Kölner Gymnasien und der Landeselternschaft der Gymnasien NRW.
Um die Interessen der Eltern optimal vertreten zu können, brauchen wir Vorschläge, Ideen, Kritik und Informationen – wir freuen uns auf daher auf den Kontakt mit Ihnen!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Schulgesetz für das Land NRW
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html
Schulministerium NRW
http://www.schulministerium.nrw.de
Stadtschulpflegschaft Köln
http://www.stadtschulpflegschaft-koeln.de
Landeselternschaft
http://www.le-gymnasien-nrw.de/
Es besteht außerdem die Möglichkeit, als Vertreter der Eltern mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilzunehmen.
Fachkonferenzen (Fachschaften) sind ein wichtiger Bestandteil der Schulverfassung wie sie im Schulgesetz des Landes NRW geregelt ist. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der schulinternen Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit sowie bei der Zusammenarbeit zwischen den Fächern.
Zu den konkreten Aufgaben gehören
– Koordinierte Umsetzung der Lehrpläne
– Entwicklung von Grundsätzen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
– Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung neuer Lehr- und Lernmittel
– Erarbeitung einheitlicher Bewertungskriterien
Einer Fachschaft gehören dabei alle Lehrerinnen und Lehrer an, die in diesem Fach unterrichten. Als beratende Mitglieder können sowohl die Eltern als auch die Schüler je zwei Vertretungen in die Fachschaften entsenden.
Auf Elternseite kann jedes Elternteil sein Interesse an einer konkreten Mitarbeit an einer oder mehreren Fachschaften bekunden. Gerne wird hier auf die Erfahrungen der Eltern z.B. aufgrund ihrer eigenen beruflichen Ausrichtung zurückgegriffen. Ob Muttersprachler(in) in Englisch oder Diplom Chemiker(in) – für jedes Fach finden sich entsprechende Begabungen. Aber auch ohne konkreten inhaltlichen Bezug zum Unterrichtsfach ist die Mitarbeit der Eltern gerne gesehen. In erster Linie zählen das Interesse an einem Fach und die Bereitschaft zur schulischen Mitarbeit.
Die Wahl der beiden Vertreter wird in der ersten Pflegschaftssitzung eines Schuljahres aus dem Kreis der interessierten Eltern durchgeführt. Die Wahl zum Fachschaftsvertreter erfolgt immer für das aktuelle Schuljahr.
Die Fachschaften tagen in der Regel einmal pro Schuljahr. Die Einladungen erfolgen über die vorsitzende Lehrkraft per E-Mail bzw. über die „Hauspost“ via Schülerinnen und Schüler.
Zur Koordination der einzelnen Fachschaftsaktivitäten und um insbesondere einen Überblick über Termine und Protokolle zu erhalten, ist im Vorstand der Schulpflegschaft ein Mitglied als Ansprechpartner benannt. Über entsprechende Themen wird auf den Sitzungen der Schulpflegschaft berichtet. Aktuelle Terminübersichten und Protokolle finden sich im geschützten Bereich der Fachschaften.
Die gesetzliche Grundlage der Fachkonferenzen findet sich im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in den §70ff.
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html
Die Elternschaft organisiert sich über die eigene Schule hinaus in der Stadtschulpflegschaft sowie der Landeselternschaft.
Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW ist ein Interessenverband der Eltern von Gymnasiasten. Der Verband vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber dem Schulministerium, dem Landtag und den Schulaufsichtsbehörden.
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Pflegschaftsvorsitzenden oder benannte Vertreter. Die Landeselternschaft ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanziert.
Zu den Aufgaben der Landeselternschaft gehört
- Beratung und Unterstützung der Klassen- und Schulpflegschaften,
- Information der Mitglieder über aktuelle schulpolitische Entwicklungen,
- Arbeit in Fachausschüssen, z.B. zu den Themen „Studium und Beruf“, „Schulrecht“ oder „Gymnasiale Bildung“.
Weitere Informationen zum Thema Landeselternschaft finden Sie hier:
http://www.le-gymnasien-nrw.de/
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