Jahrgangsstufe 10
Zentrale Prüfungen (ZP 10) „Die zentralen Prüfungen stellen schulformübergreifend einheitliche Anforderungen und legen einheitliche Bewertungskriterien fest. Sie helfen damit Standards zu sichern und sorgen zugleich für eine größere Vergleichbarkeit bei der Vergabe von Abschlüssen.” (Schulministerium NRW)
Mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, der ZP10, führte das Bundesland Nordrhein-Westfalen ein Abschlussverfahren durch, an dem alle Schüler*innen der 10. Klassen teilnehmen. Den Kern des Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten, jedoch dezentral bewerteten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Entwickelt werden sie von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern. Sie bestehen aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden Basiskompetenzen überprüft, die im
Laufe der Klassen 5 bis 10 erworben wurden. Der zweite Teil ist umfangreicher und enthält vertraute Aufgabenformen der Klassenarbeiten. Er berücksichtigt die besonderen Anforderungen in den Klassen 9 und 10 des Gymnasiums. Zur Sicherstellung einer gerechten Bewertung erhalten die Schulen zusammen mit den Prüfungsaufgaben einheitliche Beurteilungs- und Bewertungsvorgaben.
Die Abschlussnote in den drei Prüfungsfächern setzt sich je zur Hälfte aus einer „Vornote“ und der Prüfungsnote zusammen. Die Vornote beruht auf den schulischen Leistungen des 10. Schuljahres. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (§ 12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§§ 30 ff. APO-S I) geregelt.
Termine für die ZP 10 im jeweiligen Schuljahr und weitere Informationen unter:
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/
- 3. Januar 2025
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