Unterstützungsmöglichkeiten
Bei Kindern mit einer Diagnose wie AD(H)S, ASS oder körperlichen Einschränkungen kann ein AOSF(sonderpädagogischen Förderbedarf) festgestellt werden. Dann hat es das Recht auf spezielle Förderung durch unsere Sonderpädagoginnen.
Jedes Kind mit einer entsprechenden Diagnose kann einen Nachteilsausgleich erhalten. Dieser soll die Nachteile, die dem Kind durch seine Diagnose entstehen, ausgleichen. Dazu müssen die Eltern einen formlosen Antrag an die Schulleitung stellen. Am besten legen sie dem Antrag Empfehlungen der Therapeut*innen bei.
Über das Jugendamt können die Eltern eine Schulbegleitung anfordern, sofern es einen entsprechenden Bedarf hat.
Für die Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, gibt es individuelle Beförderungsmöglichkeiten. Wenn Sie daran Interesse haben, erwähnen Sie das bitte im ersten Kennenlerngespräch.
- 26. Dezember 2024
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