Bei Krankmeldung unbedingt beachten
Bitte benachrichtigen Sie am Tag der Erkrankung vor Unterrichtsbeginn die Schule über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.
Bei der Rückkehr Ihres Sohnes/Ihrer Tochter muss eine
von Ihnen (oder dem volljährigen Schüler) geschriebene Entschuldigung vorgelegt werden.
Den Entschuldigungszettel für die Oberstufe finden Sie hier, sie sind aber auch im MKG-Planer zu finden.
Das Formular zum Beantragen eines Nachschreibetermins für Klausuren in der Oberstufe finden Sie hier.
Schulgesetz NRW § 43:
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
- 23. Dezember 2024
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- 24. Dezember 2024
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- 25. Dezember 2024
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