Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Mitwirkungsgremium an der Schule. Hier werden z. B. wichtige Entscheidung über das Profil der Schule getroffen oder organisatorische Rahmenbedingungen festgelegt. In § 65 des Schulgesetzes sind die Zuständigkeiten der SK ausführlich beschrieben. Sie entscheidet u.a. über
- das Schulprogramm
- Einführung von Lernmitteln
- den Schulhaushalt
- Kooperationsvereinbarungen
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- den Erlass einer Schulordnung.
Die Schulkonferenz ist paritätisch besetzt, d.h. sie besteht zu je einem Drittel aus Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern, die jeweils zu Beginn des Schuljahres für ein Jahr in dem jeweiligen zuständigen Gremium (Schulpflegschaft, Schülervollversammlung, Lehrerkonferenz) gewählt werden. Den Vorsitz führt der Schulleiter. Die Konferenz tagt i.d.R. zwei Mal im Schuljahr.
- 23. Dezember 2024
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- 24. Dezember 2024
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- 25. Dezember 2024
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